IM NOTFALL WÄHLEN SIE 112

Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder.

Jedes Jahr sterben in der Bundesrepublik Deutschland rund 600 Menschen an einer Rauchgasvergiftung, die Mehrheit davon in den eigenen “Vier Wänden”. Schlimmer als das Feuer ist der sich um ein Vielfaches schneller ausbreitende Rauch. Schon drei Atemzüge des hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein bzw. schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Die Opfer werden in der Regel, ohne aufzuwachen, noch im Schlaf bewusstlos und ersticken an den giftigen Rauchgasen. Ein Rauchmelder ist in der Lage, durch seinen lauten Alarm einen schlafenden Menschen zu wecken und rechtzeitig vor der drohenden Brandgefahr zu warnen. Damit Sie sich und Ihre Familie rechtzeitig in Sicherheit bringen können, empfiehlt die Feuerwehr den Einbau von Rauchmeldern in privaten Haushalten.

Die meisten Menschen haben keine Vorstellung davon, wie schnell sich Feuer und Rauch in einer Wohnung oder einem Haus ausbreiten. In wenigen Minuten ist das ganze Haus mit tödlichem Brandrauch gefüllt. 70% der etwa 600 Brandtoten pro Jahr in Deutschland sterben in den Nachtstunden, obwohl da nur 30 % aller Brände entstehen. Die Annahme, bei einem Brand in der eigenen Wohnung oder im Haus wach zu werden, ist genau falsch. Die Brandgase haben eine betäubende Wirkung und der Geruchsinn wird im Schlaf "heruntergefahren". Gerade nachts ist der Rauchmelder ein lebenswichtiger Wecker!

 

Übrigens: Die Feuerwehr Stadt Scheinfeld hat bereits vor Jahren die Aktion "Sicheres Kinderzimmer" ins Leben gerufen. Hier erhält jedes neugeborene Kind im Gemeindegebiet einen Rauchmelder zusammen mit dem "Willkommens-Paket" der Stadt Scheinfeld. Die Rauchmelder werden vom Feuerwehrverein gestiftet.

 

Rauchmelderpflicht in Bayern

Aus den oben genannten Gründen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert.

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt. „Damit Käufern, die besonderen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann, gibt es das „Q“ als unabhängiges Qualitätszeichen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention e.V.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

 

 

Regelmäßige Wartung

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet“, so Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen.

Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt. Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht und zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de